Fachplanerverträge sind aufgrund des hochkomplexen Tätigkeitsbereichs sowie der Mitwirkung der Architekten und der damit verbundenen "Kollision" mit deren Verträgen häufig rechtsfehlerhaft. Wir begleiten Sie durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte sehr gerne bei der Prüfung bzw. der vertraglichen Ausgestaltung oder Ergänzung des Vertrages mit Ihrem Auftraggeber.
Wenn ein Mangel bei einem Bauwerk auftritt, gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.
Mehr erfahrenWir begleiten Sie bei der Prüfung bzw. der vertraglichen Ausgestaltung des Bauvertrages mit dem Endkunden und bei der Umsetzung ihres Bauvorhabens.
Mehr erfahrenEs kann zwischen Architekt und Bauherr ein Vorvertrag geschlossen werden.
Mehr erfahrenIhr Kostenvoranschlag ist grundsätzlich kostenlos und unverbindlich.
Mehr erfahrenDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting
Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!
Im Baurecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Wir sind für Sie da
Jetzt Kontakt aufnehmen