Wir begleiten Sie bei der Prüfung bzw. der vertraglichen Ausgestaltung des Bauvertrages mit dem Endkunden und bei der Umsetzung ihres Bauvorhabens. Zum Beispiel bei der Prüfung bzw. Ergänzung oder Erstellung von Bauwerkverträgen mit den Auftraggebern.
Wir begleiten Sie bei der Prüfung bzw. der vertraglichen Ausgestaltung des Bauträgervertrages mit dem Endkunden und bei der Umsetzung ihres Bauvorhabens.
Mehr erfahrenEin Bauwerk ist mangelhaft, wenn es wenn es nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat.
Mehr erfahrenEs kann zwischen Architekt und Bauherr ein Vorvertrag geschlossen werden.
Mehr erfahrenArchitektenverträge sind aufgrund des hochkomplexen Tätigkeitsbereichs sowie der europarechtlichen Anpassung der HOAI häufig rechtsfehlerhaft.
Mehr erfahrenWenn ein Mangel bei einem Bauwerk auftritt, gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.
Mehr erfahrenDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting
Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!
Im Baurecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Wir sind für Sie da
Jetzt Kontakt aufnehmen