Vertragsprüfung und Vertragserstellung Bauunternehmer

Wir begleiten Sie bei der Prüfung bzw. der vertraglichen Ausgestaltung des Bauvertrages mit dem Endkunden und bei der Umsetzung ihres Bauvorhabens. Zum Beispiel bei der Prüfung bzw. Ergänzung oder Erstellung von Bauwerkverträgen mit den Auftraggebern.

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Bauabnahme

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Vertragsprüfung und Vertragserstellung Bauträger

Wir begleiten Sie bei der Prüfung bzw. der vertraglichen Ausgestaltung des Bauträgervertrages mit dem Endkunden und bei der Umsetzung ihres Bauvorhabens.

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Mangelrüge durch Auftraggeber

Ein Bauwerk ist mangelhaft, wenn es wenn es nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat.

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Vorvertrag Architekt

Es kann zwischen Architekt und Bauherr ein Vorvertrag geschlossen werden.

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Vertragsprüfung und Vertragserstellung Architekt

Architektenverträge sind aufgrund des hochkomplexen Tätigkeitsbereichs sowie der europarechtlichen Anpassung der HOAI häufig rechtsfehlerhaft.

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Verjährung Mangel Handwerker

Wenn ein Mangel bei einem Bauwerk auftritt, gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.

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Über uns

Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:

Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting

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Erfahrung

Seit über 25 Jahren bieten wir  unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.

Erfolg

Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!

Engagement

Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!

Team

Im Baurecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:

Rechtsanwalt

Sven Bach

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Rechtsanwalt

Dr. Claus-Dieter Beisel

Fachanwalt Mietrecht und WEG

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Email: baurecht (at) gehrlein-u-kollegen.de