Wir begleiten Sie bei der Prüfung bzw. der vertraglichen Ausgestaltung des Bauträgervertrages mit dem Endkunden und bei der Umsetzung ihres Bauvorhabens. Zum Beispiel bei der Prüfung oder Erstellung von Bauwerkverträgen mit den Handwerkern sowie bei der Vertragsgestaltung mit Architekturbüros und Fachingenieurplanern. Des weiteren prüfen und ergänzen wir für Sie bei Bedarf die notariellen Grundstückskaufvertragsentwürfe.
Es kann zwischen Architekt und Bauherr ein Vorvertrag geschlossen werden.
Mehr erfahrenDas selbstständige Beweisverfahren ist ein von einem Gerichtsverfahren unabhängiges Verfahren zur Beweissicherung und Beweiserhebung.
Mehr erfahrenWenn ein Mangel bei einem Bauwerk auftritt, gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.
Mehr erfahrenIhr Kostenvoranschlag ist grundsätzlich kostenlos und unverbindlich.
Mehr erfahrenEin Bauunternehmer ist dafür verantwortlich, dass dessen Werkleistung mangelfrei ist.
Mehr erfahrenWir begleiten Sie bei der Prüfung bzw. der vertraglichen Ausgestaltung des Bauvertrages mit dem Endkunden und bei der Umsetzung ihres Bauvorhabens.
Mehr erfahrenDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting
Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!
Im Baurecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Wir sind für Sie da
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