Wenn ein Mangel bei einem Bauwerk auftritt, gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. Die Frist beginnt mit der Abnahme des Bauwerks. Wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. In diesen Fällen unterstützen wir Sie sehr gerne
Ein Handwerker ist dafür verantwortlich, dass dessen Werkleistung mangelfrei ist.
Mehr erfahrenEin Bauwerk ist mangelhaft, wenn es wenn es nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat.
Mehr erfahrenEs kann zwischen Architekt und Bauherr ein Vorvertrag geschlossen werden.
Mehr erfahrenEin Bauunternehmer ist dafür verantwortlich, dass dessen Werkleistung mangelfrei ist.
Mehr erfahrenDas selbstständige Beweisverfahren ist ein von einem Gerichtsverfahren unabhängiges Verfahren zur Beweissicherung und Beweiserhebung.
Mehr erfahrenSie haben mit Ihrem Auftraggeber einen Werkvertrag abgeschlossen und ausgeführt und dieser rügt nun diverse Mängel?
Mehr erfahrenDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting
Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!
Im Baurecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Wir sind für Sie da
Jetzt Kontakt aufnehmen