Selbsständiges Beweisverfahren

Das selbstständige Beweisverfahren ist ein von einem Gerichtsverfahren unabhängiges Verfahren zur Beweissicherung und Beweiserhebung. Dieses wird durch Antrag beim Amtsgericht eingeleitet. Das Gericht bestellt einen Sachverständigen, der die Mängel in einem Gutachten feststellt. Die Feststellungen des Sachverständigen sind in einem späteren Klageverfahren für die Parteien verbindlich.

Vorteil des Beweisverfahrens ist zudem, dass gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB mit dem Eingang des Antrags bei Gericht die Verjährung von Ansprüchen (Gewährleistungsansprüchen) gehemmt ist. Die Hemmung der Verjährung endet gemäß § 204 Abs. 2 BGB sechs Monate nach dem Ende des Beweisverfahrens. Sehr gerne beraten wir Sie, ob die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens im konkreten Fall sinnvoll ist und begleiten Sie während des gesamten Verfahrens.

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