Sie haben mit Ihrem Auftraggeber einen Werkvertrag abgeschlossen und ausgeführt und dieser rügt nun diverse Mängel? Wir beraten und unterstützen Sie mit unseren spezialisierten Rechtsanwälten bezüglich etwaig erforderlicher Mangelbeseitigungsmaßnahmen und unterstützen Sie bei der Abwehr entsprechender seitens des Auftraggebers geltend gemachter unberechtigter Mangelrügen.
Ein Handwerker ist dafür verantwortlich, dass dessen Werkleistung mangelfrei ist.
Mehr erfahrenWenn ein Mangel bei einem Bauwerk auftritt, gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.
Mehr erfahrenDie diesbezügliche Haftung ist komplex und richtet sich nach dem -zumeist mit dem Architekten bestehenden - zugrundeliegenden Vertragsverhältnis.
Mehr erfahrenWir begleiten Sie bei der Prüfung bzw. der vertraglichen Ausgestaltung des Bauvertrages mit dem Endkunden und bei der Umsetzung ihres Bauvorhabens.
Mehr erfahrenIhr Kostenvoranschlag ist grundsätzlich kostenlos und unverbindlich.
Mehr erfahrenDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting
Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!
Im Baurecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Wir sind für Sie da
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