Ein Bauwerk ist mangelhaft, wenn es wenn es nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, sind Bauleistungen mängelfrei, wenn diese sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen. Wenn der Vertrag keine Regelung bezüglich der Verwendung enthält, ist entscheidend, ob sich das Ergebnis der Werkleistung für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Bauleistungen der gleichen Art üblich sind. Wir beraten und unterstützen Sie mit unseren spezialisierten Rechtsanwälten bezüglich etwaig erforderlicher Mangelbeseitigungsmaßnahmen und unterstützen Sie bei der Abwehr entsprechender seitens des Auftraggebers geltend gemachter unberechtigter Mangelrügen.
Architektenverträge sind aufgrund des hochkomplexen Tätigkeitsbereichs sowie der europarechtlichen Anpassung der HOAI häufig rechtsfehlerhaft.
Mehr erfahrenWenn ein Mangel bei einem Bauwerk auftritt, gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.
Mehr erfahrenEin Bauunternehmer ist dafür verantwortlich, dass dessen Werkleistung mangelfrei ist.
Mehr erfahrenFachplanerverträge sind aufgrund des hochkomplexen Tätigkeitsbereichs sowie der Mitwirkung der Architekten und der damit verbundenen "Kollision" mit deren Verträgen häufig rechtsfehlerhaft.
Mehr erfahrenDas selbstständige Beweisverfahren ist ein von einem Gerichtsverfahren unabhängiges Verfahren zur Beweissicherung und Beweiserhebung.
Mehr erfahrenDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting
Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!
Im Baurecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Wir sind für Sie da
Jetzt Kontakt aufnehmen