Gerade der Zahlungsplan im Bauträgervertragsentwurf sollte geprüft werden, weil ausstehende Zahlungen das wichtigste Druckmittel gegenüber dem Bauträger sind. Häufig sind zu hohe Zahlungen in der frühen Bauphase enthalten, für die kein Gegenwert auf der Baustelle vorhanden ist. Wenn der Bau ins Stocken gerät und der Bauträger beispielsweise Insolvenz anmeldet, steht dem Bauherrn dann nicht mehr genügend Geld zur Verfügung, um den Bau mit einem anderen Unternehmen zu Ende zu führen.
Es kann zwischen Architekt und Bauherr ein Vorvertrag geschlossen werden.
Mehr erfahrenWenn ein Mangel bei einem Bauwerk auftritt, gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.
Mehr erfahrenHäufig ist die Verzugsproblematik ein immer wieder auftretender Streitherd auf der Baustelle.
Mehr erfahrenGrundsätzlich sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Werkleistung mangelfrei ist.
Mehr erfahrenArchitektenverträge sind aufgrund des hochkomplexen Tätigkeitsbereichs sowie der europarechtlichen Anpassung der HOAI häufig rechtsfehlerhaft.
Mehr erfahrenDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting
Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
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Im Baurecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
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