Die diesbezügliche Haftung ist komplex und richtet sich nach dem -zumeist mit dem Architekten bestehenden - zugrundeliegenden Vertragsverhältnis . Sehr gerne bearten und unterstützen wir Sie bei der Abwehr dementenstprechender gegen Sie gericheter Forderungen oder machen diese für Sie geltend.
Häufig ist die Verzugsproblematik ein immer wieder auftretender Streitherd auf der Baustelle.
Mehr erfahrenEin Handwerker ist dafür verantwortlich, dass dessen Werkleistung mangelfrei ist.
Mehr erfahrenDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Leistungsvergütung des Architekten oder des Ingenieurs in den Beeichen Architektur, Stadtplanung und Bauwesen.
Mehr erfahrenWir begleiten Sie bei der Prüfung bzw. der vertraglichen Ausgestaltung des Bauvertrages mit dem Endkunden und bei der Umsetzung ihres Bauvorhabens.
Mehr erfahrenArchitektenverträge sind aufgrund des hochkomplexen Tätigkeitsbereichs sowie der europarechtlichen Anpassung der HOAI häufig rechtsfehlerhaft.
Mehr erfahrenDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting
Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!
Im Baurecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Wir sind für Sie da
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