Grundsätzlich sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Werkleistung mangelfrei ist. Macht Ihr Auftraggeber Ihnen gegenüber Gewährleistungsansprüche geltend, wie z.B. Nacherfüllung (Nachbesserung durch Reparatur oder Neuherstellung), die Selbstvornahme auf Ihre Kosten , Minderung des Werklohnes, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz. Sehr gerne unterstützen wir Sie in diesen Fällen mit unseren spezialisierten Rechtsanwälten sowohl beratend, als auch bei der Abwehr entsprechender Forderungen.
Ein Bauwerk ist mangelhaft, wenn es wenn es nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat.
Mehr erfahrenSie haben mit Ihrem Auftraggeber einen Werkvertrag abgeschlossen und ausgeführt und dieser rügt nun diverse Mängel?
Mehr erfahrenEin Handwerker ist dafür verantwortlich, dass dessen Werkleistung mangelfrei ist.
Mehr erfahrenFachplanerverträge sind aufgrund des hochkomplexen Tätigkeitsbereichs sowie der Mitwirkung der Architekten und der damit verbundenen "Kollision" mit deren Verträgen häufig rechtsfehlerhaft.
Mehr erfahrenWir begleiten Sie bei der Prüfung bzw. der vertraglichen Ausgestaltung des Bauträgervertrages mit dem Endkunden und bei der Umsetzung ihres Bauvorhabens.
Mehr erfahrenDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting
Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!
Im Baurecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Wir sind für Sie da
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