So gibt es vielfältige Einzelfragen, wie der Bauträger mit dem nach § 650 b BGB neu eingeführten Anordnungsrecht des Bestellers umzugehen hat, wie er die Abnahme des Sonder- und / oder des Gemeinschaftseigentums optimal vorbereitet. Das Hausrecht auf der Baustelle, oder Kundenforderungen zur „Mangelbeseitigung“ bei noch laufendem Bauvorhaben und vieles mehr.
Fachplanerverträge sind aufgrund des hochkomplexen Tätigkeitsbereichs sowie der Mitwirkung der Architekten und der damit verbundenen "Kollision" mit deren Verträgen häufig rechtsfehlerhaft.
Mehr erfahrenEs kann zwischen Architekt und Bauherr ein Vorvertrag geschlossen werden.
Mehr erfahrenIhr Kostenvoranschlag ist grundsätzlich kostenlos und unverbindlich.
Mehr erfahrenGrundsätzlich sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Werkleistung mangelfrei ist.
Mehr erfahrenDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Leistungsvergütung des Architekten oder des Ingenieurs in den Beeichen Architektur, Stadtplanung und Bauwesen.
Mehr erfahrenDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting
Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!
Im Baurecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Wir sind für Sie da
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