Ihre Werkleistungen sind vollendet und die Abnahme steht bevor? Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber dem Handwerker gegenüber, dass die Werkleistung im Wesentlichen als sach- und fachgerecht angesehen wird. Die Abnahme kann entweder ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Eine konkludente Abnahme liegt nach der Rechtsprechung dann vor, wenn die Werkleistung in Gebrauch genommen wird oder die Schlussrechnung vorbehaltslos gezahlt wird. Die Bauabnahme sollte daher gut vorbereitet werden um die eigenen Rechte zu sichern. Eine unvorbereitete Bauabnahme, in der die Begutachtung der Mängel untergeht, kann häufig der Grund für Gerichtsverfahren sein. Sehr gerne unterstützen wir Sie diesbezüglich mit unseren spezialisierten Rechtsanwälten.
Häufig ist die Verzugsproblematik ein immer wieder auftretender Streitherd auf der Baustelle.
Mehr erfahrenIhr Kostenvoranschlag ist grundsätzlich kostenlos und unverbindlich.
Mehr erfahrenEin Bauwerk ist mangelhaft, wenn es wenn es nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat.
Mehr erfahrenEin Bauunternehmer ist dafür verantwortlich, dass dessen Werkleistung mangelfrei ist.
Mehr erfahrenDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting
Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!
Im Baurecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Wir sind für Sie da
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