Das selbstständige Beweisverfahren ist ein von einem Gerichtsverfahren unabhängiges Verfahren zur Beweissicherung und Beweiserhebung. Dieses wird durch Antrag beim Amtsgericht eingeleitet. Das Gericht bestellt einen Sachverständigen, der die Mängel in einem Gutachten feststellt. Die Feststellungen des Sachverständigen sind in einem späteren Klageverfahren für die Parteien verbindlich.
Vorteil des Beweisverfahrens ist zudem, dass gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB mit dem Eingang des Antrags bei Gericht die Verjährung von Ansprüchen (Gewährleistungsansprüchen) gehemmt ist. Die Hemmung der Verjährung endet gemäß § 204 Abs. 2 BGB sechs Monate nach dem Ende des Beweisverfahrens.
Gerade der Zahlungsplan im Bauvertragsentwurf sollte geprüft werden, weil ausstehende Zahlungen das wichtigste Druckmittel gegenüber den Baufirmen sind.
Zum BeitragBis zur rechtsverbindlichen Beauftragung eines Architekten existiert eine Grauzone, demnach ein Bereich von Leistungen, die lediglich als Tätigkeiten der Werbung und Akquisition anzusehen sind.
Zum BeitragDer Kostenvoranschlag eines Handwerkers ist grundsätzlich kostenlos und unverbindlich.
Zum BeitragDas selbstständige Beweisverfahren ist ein von einem Gerichtsverfahren unabhängiges Verfahren zur Beweissicherung und Beweiserhebung.
Zum BeitragGerade der Zahlungsplan im Bauträgervertragsentwurf sollte geprüft werden, weil ausstehende Zahlungen das wichtigste Druckmittel gegenüber dem Bauträger sind.
Zum BeitragMit der Abnahme bestätigt der Bauherr, dass er die Werkleistung im Wesentlichen als sach- und fachgerecht ansieht.
Zum BeitragSie haben ein neues Bad eingerichtet, die Wohnräume tapezieren, neues Laminat oder Parkett verlegen und diese Arbeiten von einem Handwerker ausführen lassen?
Mehr erfahrenEin Architektenvertrag stellt eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Architekt und Bauherr über die Erbringung von vergütungspflichtigen Architektenleistungen dar. Vom Begriff des Architekten sind alle Personen umfasst, die Architektenleistungen erbringen.
Mehr erfahrenEin Bauträgervertrag (seit 01.01.2018 eigene Vertragsform) ist ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat.
Mehr erfahrenEine Vereinbarung über ein Bauvorhaben zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer stellt einen Bauvertrag dar. Dies kann der Neubau einer Immobilie sein, ein Umbau, Anbau, eine Renovierung oder einzelne Leistungen an einem Bauwerk (z.B. Heizungsinstallation, Malerarbeiten).
Mehr erfahrenKomplexere Bauvorhaben erfordern es heutzutage in aller Regel, zusätzlich zum Architekten Fachplaner und Sonderfachleute (zum Beispiel Tragwerksplaner, Haustechnikplaner, Bauphysiker, Vermessungsingenieure und Baugrundsachverständige etc.) hinzuzuziehen.
Mehr erfahrenDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting
Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
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