Ein Bauwerk ist mangelhaft, wenn es wenn es nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, sind Bauleistungen mängelfrei, wenn diese sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen. Wenn der Vertrag keine Regelung bezüglich der Verwendung enthält, ist entscheidend, ob sich das Ergebnis der Werkleistung für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Bauleistungen der gleichen Art üblich sind.
Gerade der Zahlungsplan im Bauträgervertragsentwurf sollte geprüft werden, weil ausstehende Zahlungen das wichtigste Druckmittel gegenüber dem Bauträger sind.
Zum BeitragMit dem Handwerker schließen Sie als Kunde beziehungsweise Auftraggeber einen sogenannten Werkvertrag ab
Zum BeitragBis zur rechtsverbindlichen Beauftragung eines Architekten existiert eine Grauzone, demnach ein Bereich von Leistungen, die lediglich als Tätigkeiten der Werbung und Akquisition anzusehen sind.
Zum BeitragDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Leistungsvergütung des Architekten oder des Ingenieurs in den Beeichen Architektur, Stadtplanung und Bauwesen
Zum BeitragMit der Abnahme bestätigen Sie gegenüber dem Handwerker, dass Sie die Werkleistung im Wesentlichen als sach- und fachgerecht ansehen.
Zum BeitragSie haben ein neues Bad eingerichtet, die Wohnräume tapezieren, neues Laminat oder Parkett verlegen und diese Arbeiten von einem Handwerker ausführen lassen?
Mehr erfahrenEin Architektenvertrag stellt eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Architekt und Bauherr über die Erbringung von vergütungspflichtigen Architektenleistungen dar. Vom Begriff des Architekten sind alle Personen umfasst, die Architektenleistungen erbringen.
Mehr erfahrenEin Bauträgervertrag (seit 01.01.2018 eigene Vertragsform) ist ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat.
Mehr erfahrenEine Vereinbarung über ein Bauvorhaben zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer stellt einen Bauvertrag dar. Dies kann der Neubau einer Immobilie sein, ein Umbau, Anbau, eine Renovierung oder einzelne Leistungen an einem Bauwerk (z.B. Heizungsinstallation, Malerarbeiten).
Mehr erfahrenKomplexere Bauvorhaben erfordern es heutzutage in aller Regel, zusätzlich zum Architekten Fachplaner und Sonderfachleute (zum Beispiel Tragwerksplaner, Haustechnikplaner, Bauphysiker, Vermessungsingenieure und Baugrundsachverständige etc.) hinzuzuziehen.
Mehr erfahrenDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting
Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
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