Hohe Abschlagszahlungen

Gerade der Zahlungsplan im Bauträgervertragsentwurf sollte geprüft werden, weil ausstehende Zahlungen das wichtigste Druckmittel gegenüber dem Bauträger sind. Häufig sind zu hohe Zahlungen in der frühen Bauphase enthalten, für die kein Gegenwert auf der Baustelle vorhanden ist. Wenn der Bau ins Stocken gerät und  der Bauträger beispielsweise Insolvenz anmeldet, steht dem Bauherrn dann nicht mehr genügend Geld zur Verfügung, um den Bau mit einem anderen Unternehmen zu Ende zu führen.

Zur Beratung

Sie suchen nach etwas bestimmten?

Weitere Themen

Abnahme

Mit der Abnahme bestätigen Sie gegenüber dem Handwerker, dass Sie die Werkleistung im Wesentlichen als sach- und fachgerecht ansehen.

Zum Beitrag

Mangel am Bau

Ein Bauwerk ist mangelhaft, wenn es wenn es nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat.

Zum Beitrag

Bauabnahme

Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr, dass er die Werkleistung im Wesentlichen als sach- und fachgerecht ansieht.

Zum Beitrag

Vorvertrag

Es kann zwischen Architekt und Bauherr ein Vorvertrag geschlossen werden.

Zum Beitrag

Gewährleistung

Ein Handwerker ist dafür verantwortlich, dass dessen Werkleistung mangelfrei ist.

Zum Beitrag

Bauwerk verspätet fertiggestellt

Häufig ist die Verzugsproblematik ein immer wieder auftretender Streitherd auf der Baustelle.

Zum Beitrag

Unsere Spezialisierungen

Handwerkerpfusch

Sie haben ein neues Bad eingerichtet, die Wohnräume tapezieren, neues Laminat oder Parkett verlegen und diese Arbeiten von einem Handwerker ausführen lassen?

Mehr erfahren

Probleme mit Architekten

Ein Architektenvertrag stellt eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Architekt und Bauherr über die Erbringung von vergütungspflichtigen Architektenleistungen dar. Vom Begriff des Architekten sind alle Personen umfasst, die Architektenleistungen erbringen.

Mehr erfahren

Probleme mit Bauträger

Ein Bauträgervertrag (seit 01.01.2018 eigene Vertragsform) ist ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat.

Mehr erfahren

Probleme mit Bauunternehmer

Eine Vereinbarung über ein Bauvorhaben zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer stellt einen Bauvertrag dar. Dies kann der Neubau einer Immobilie sein, ein Umbau, Anbau, eine Renovierung oder einzelne Leistungen an einem Bauwerk (z.B. Heizungsinstallation, Malerarbeiten).

Mehr erfahren

Probleme mit Fachplanern

Komplexere Bauvorhaben erfordern es heutzutage in aller Regel, zusätzlich zum Architekten Fachplaner und Sonderfachleute (zum Beispiel Tragwerksplaner, Haustechnikplaner, Bauphysiker, Vermessungsingenieure und Baugrundsachverständige etc.) hinzuzuziehen.

Mehr erfahren

Über uns

Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:

Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting

Zur Kanzlei Seite

Erfahrung

Seit über 25 Jahren bieten wir  unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.

Erfolg

Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!

Engagement

Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!

Team

Im Baurecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:

Rechtsanwalt

Sven Bach

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim in eros elementum tristique.

Rechtsanwalt

Dr. Claus-Dieter Beisel

Fachanwalt Mietrecht und WEG

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim in eros elementum tristique.

+500
Glückliche Mandanten
5
Standorte
11
Anwälte
+800
Abgeschlossene Fälle

Kontakt

Wir sind für Sie da

Jetzt Kontakt aufnehmen

Standorte

Telefon: +49 7272 9596 - 0
Adresse: Waldstückerring 44, 76756 Bellheim
Email: baurecht (at) gehrlein-u-kollegen.de