Handwerker arbeitet mangelhaft!

Mit dem Handwerker schließen Sie als Kunde beziehungsweise Auftraggeber  einen sogenannten Werkvertrag ab. Dieser ist im § 631 des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) definiert. Aus einem solchen Werkvertrag folgt, dass der Handwerker Ihnen ein vorher festgelegtes Ergebnis schuldet. Lässt das Ergebnis zu wünschen übrig oder funktioniert einfach nicht wie vorher vereinbart, liegt ein Mangel vor.

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Handwerkerpfusch

Sie haben ein neues Bad eingerichtet, die Wohnräume tapezieren, neues Laminat oder Parkett verlegen und diese Arbeiten von einem Handwerker ausführen lassen?

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Ein Architektenvertrag stellt eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Architekt und Bauherr über die Erbringung von vergütungspflichtigen Architektenleistungen dar. Vom Begriff des Architekten sind alle Personen umfasst, die Architektenleistungen erbringen.

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Über uns

Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:

Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting

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Erfahrung

Seit über 25 Jahren bieten wir  unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.

Erfolg

Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!

Engagement

Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!

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Sven Bach

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Dr. Claus-Dieter Beisel

Fachanwalt Mietrecht und WEG

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