Haftung des Fachplaners

Die diesbezügliche Haftung ist komplex und richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis.

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Abnahme

Mit der Abnahme bestätigen Sie gegenüber dem Handwerker, dass Sie die Werkleistung im Wesentlichen als sach- und fachgerecht ansehen.

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Bauabnahme

Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr, dass er die Werkleistung im Wesentlichen als sach- und fachgerecht ansieht.

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Bauwerk verspätet fertiggestellt

Häufig ist die Verzugsproblematik ein immer wieder auftretender Streitherd auf der Baustelle.

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Gewährleistung

Ein Handwerker ist dafür verantwortlich, dass dessen Werkleistung mangelfrei ist.

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Bauabnahme

Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr, dass er die Werkleistung im Wesentlichen als sach- und fachgerecht ansieht.

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HOAI (Honorarabrechnung für Architekten und Ingenieure)

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Leistungsvergütung des Architekten oder des Ingenieurs in den Beeichen Architektur, Stadtplanung und Bauwesen

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Unsere Spezialisierungen

Handwerkerpfusch

Sie haben ein neues Bad eingerichtet, die Wohnräume tapezieren, neues Laminat oder Parkett verlegen und diese Arbeiten von einem Handwerker ausführen lassen?

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Probleme mit Architekten

Ein Architektenvertrag stellt eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Architekt und Bauherr über die Erbringung von vergütungspflichtigen Architektenleistungen dar. Vom Begriff des Architekten sind alle Personen umfasst, die Architektenleistungen erbringen.

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Probleme mit Bauträger

Ein Bauträgervertrag (seit 01.01.2018 eigene Vertragsform) ist ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat.

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Probleme mit Bauunternehmer

Eine Vereinbarung über ein Bauvorhaben zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer stellt einen Bauvertrag dar. Dies kann der Neubau einer Immobilie sein, ein Umbau, Anbau, eine Renovierung oder einzelne Leistungen an einem Bauwerk (z.B. Heizungsinstallation, Malerarbeiten).

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Probleme mit Fachplanern

Komplexere Bauvorhaben erfordern es heutzutage in aller Regel, zusätzlich zum Architekten Fachplaner und Sonderfachleute (zum Beispiel Tragwerksplaner, Haustechnikplaner, Bauphysiker, Vermessungsingenieure und Baugrundsachverständige etc.) hinzuzuziehen.

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Über uns

Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:

Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting

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Erfahrung

Seit über 25 Jahren bieten wir  unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.

Erfolg

Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!

Engagement

Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!

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Im Baurecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:

Rechtsanwalt

Sven Bach

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Rechtsanwalt

Dr. Claus-Dieter Beisel

Fachanwalt Mietrecht und WEG

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