Gewährleistung

Ein Handwerker ist dafür verantwortlich, dass dessen Werkleistung mangelfrei ist.  Liegt jedoch nachweislich ein Werkmangel vor, können Sie als Auftraggeber dem Handwerker gegenüber Gewährleistungsansprüche geltend machen. Diese sind beispielsweise Nacherfüllung (Nachbesserung durch Reparatur oder Neuherstellung) durch den beauftragten Handwerker, die Selbstvornahme auf Kosten des Handwerkers, Minderung des Werklohnes, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz.

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Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag eines Handwerkers ist grundsätzlich kostenlos und unverbindlich.

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Vorvertrag

Es kann zwischen Architekt und Bauherr ein Vorvertrag geschlossen werden.

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Akquise

Bis zur rechtsverbindlichen Beauftragung eines Architekten existiert eine Grauzone, demnach ein Bereich von Leistungen, die lediglich als Tätigkeiten der Werbung und Akquisition anzusehen sind.

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Unsere Spezialisierungen

Handwerkerpfusch

Sie haben ein neues Bad eingerichtet, die Wohnräume tapezieren, neues Laminat oder Parkett verlegen und diese Arbeiten von einem Handwerker ausführen lassen?

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Probleme mit Architekten

Ein Architektenvertrag stellt eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Architekt und Bauherr über die Erbringung von vergütungspflichtigen Architektenleistungen dar. Vom Begriff des Architekten sind alle Personen umfasst, die Architektenleistungen erbringen.

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Probleme mit Bauträger

Ein Bauträgervertrag (seit 01.01.2018 eigene Vertragsform) ist ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat.

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Probleme mit Bauunternehmer

Eine Vereinbarung über ein Bauvorhaben zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer stellt einen Bauvertrag dar. Dies kann der Neubau einer Immobilie sein, ein Umbau, Anbau, eine Renovierung oder einzelne Leistungen an einem Bauwerk (z.B. Heizungsinstallation, Malerarbeiten).

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Probleme mit Fachplanern

Komplexere Bauvorhaben erfordern es heutzutage in aller Regel, zusätzlich zum Architekten Fachplaner und Sonderfachleute (zum Beispiel Tragwerksplaner, Haustechnikplaner, Bauphysiker, Vermessungsingenieure und Baugrundsachverständige etc.) hinzuzuziehen.

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Über uns

Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:

Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting

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Erfahrung

Seit über 25 Jahren bieten wir  unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.

Erfolg

Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!

Engagement

Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!

Team

Im Baurecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:

Rechtsanwalt

Sven Bach

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Rechtsanwalt

Dr. Claus-Dieter Beisel

Fachanwalt Mietrecht und WEG

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Email: baurecht (at) gehrlein-u-kollegen.de