Ein Handwerker ist dafür verantwortlich, dass dessen Werkleistung mangelfrei ist. Liegt jedoch nachweislich ein Werkmangel vor, können Sie als Auftraggeber dem Handwerker gegenüber Gewährleistungsansprüche geltend machen. Diese sind beispielsweise Nacherfüllung (Nachbesserung durch Reparatur oder Neuherstellung) durch den beauftragten Handwerker, die Selbstvornahme auf Kosten des Handwerkers, Minderung des Werklohnes, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz.
Das Grundstück ist mangelhaft, wenn es einen Rechts- oder Sachmangel aufweist,
Zum BeitragHäufig ist die Verzugsproblematik ein immer wieder auftretender Streitherd auf der Baustelle.
Zum BeitragMit dem Handwerker schließen Sie als Kunde beziehungsweise Auftraggeber einen sogenannten Werkvertrag ab
Zum BeitragDer Kostenvoranschlag eines Handwerkers ist grundsätzlich kostenlos und unverbindlich.
Zum BeitragBis zur rechtsverbindlichen Beauftragung eines Architekten existiert eine Grauzone, demnach ein Bereich von Leistungen, die lediglich als Tätigkeiten der Werbung und Akquisition anzusehen sind.
Zum BeitragSie haben ein neues Bad eingerichtet, die Wohnräume tapezieren, neues Laminat oder Parkett verlegen und diese Arbeiten von einem Handwerker ausführen lassen?
Mehr erfahrenEin Architektenvertrag stellt eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Architekt und Bauherr über die Erbringung von vergütungspflichtigen Architektenleistungen dar. Vom Begriff des Architekten sind alle Personen umfasst, die Architektenleistungen erbringen.
Mehr erfahrenEin Bauträgervertrag (seit 01.01.2018 eigene Vertragsform) ist ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat.
Mehr erfahrenEine Vereinbarung über ein Bauvorhaben zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer stellt einen Bauvertrag dar. Dies kann der Neubau einer Immobilie sein, ein Umbau, Anbau, eine Renovierung oder einzelne Leistungen an einem Bauwerk (z.B. Heizungsinstallation, Malerarbeiten).
Mehr erfahrenKomplexere Bauvorhaben erfordern es heutzutage in aller Regel, zusätzlich zum Architekten Fachplaner und Sonderfachleute (zum Beispiel Tragwerksplaner, Haustechnikplaner, Bauphysiker, Vermessungsingenieure und Baugrundsachverständige etc.) hinzuzuziehen.
Mehr erfahrenDie Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:
Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting
Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.
Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!
Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!
Im Baurecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:
Wir sind für Sie da
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