Bauabnahme

Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr, dass er die Werkleistung im Wesentlichen als sach- und fachgerecht ansieht. Die Abnahme kann entweder ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Eine konkludente Abnahme liegt nach der Rechtsprechung dann vor, wenn die Werkleistung in Gebrauch genommen wird oder die Schlussrechnung vorbehaltslos gezahlt wird. Es kann sinnvoll sein, bereits während der Bauphase regelmäßig die Baustelle zu besuchen und Bauabschnitte zu kontrollieren. Dadurch können Mängel, die womöglich durch Folgearbeiten verdeckt werden könnten, schneller entdeckt und beseitigt werden.

Die Bauabnahme sollte gut vorbereitet werden um die eigenen Rechte zu sichern. Eine unvorbereitete Bauabnahme, in der die Begutachtung der Mängel untergeht, kann häufig der Grund für Gerichtsverfahren sein. Es kann deshalb sinnvoll sein, dass Bauherren bereits vor der Abnahmebegehung die Baustelle besichtigen. Werden hier schon Mängel festgestellt, muss der Bauträger umgehend schriftlich darauf hingewiesen werden. In diesem Fall können Sie als Bauherr bereits ankündigen, dass Sie sich bezüglich des festgestellten Mangels rechtliche Schritte vorbehalten.

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