Sind Sie Bauunternehmer?

Sie sind Bauunternehmer und benötigen rechtliche Beratung? Die Baubranche ist  den wichtigsten Wirtschaftszweigen in Deutschland zuzuordnen. Gerade im Bauwesen erfordert juristische Beratung aber mehr als rechtliche Kompetenz.

Hierfür sind sowohl technisches Verständnis als auch praktische Erfahrung die Grundlage für kompetente Rechtsberatung von Bauunternehmen.

Neben unseren exzellenten juristischen Expertise und unserem strategischem Know-how verfügen wir über das technische und baubetriebliche Verständnis, komplexe Sachverhalte juristisch zu begleiten. Bei der entsprechenden Vertragsprüfung und weiteren rechtlichen Beratung während des Bauvorhabens unterstützen wir Sie sehr gerne mit unseren spezialisierten Rechtsanwälten. Wir beraten Sie bei der Vertragsverhandlung mit Auftraggebern, bei der Gestaltung von Subunternehmerverträgen sowie bei der Geltendmachung Ihrer Forderungen und der Abwehr unberechtigter Forderungen.

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FAQ's

Nacherfüllung

Hat der Bauunternehmer ein Wahlrecht bezüglich der Nacherfüllung?

Der Bauunternehmer kann die Sache entweder komplett neu herstellen oder er beseitigt den reklamierten Mangel. Anders als bei einem Kaufvertrag, entscheidet nicht der Auftraggeber, sondern der Bauunternehmer, welchen Weg er gehen möchte.

Entscheidet sich der Bauunternehmer für die Neuherstellung, kann er vom Auftraggeber die Rückgabe des mangelhaften Werkes verlangen. Die bei der Mängelbehebung entstehenden Kosten hat der Bauunternehmer zu tragen. Hierzu zählen vor allem Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Aber auch die Aus- und Einbaukosten fallen unter diese Aufwendungen.

Bauvertrag

Kann der Auftraggeber einen Bauvertrag kündigen?

Ja, als Auftraggeber können Sie den Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Diese hat jedoch immer schriftlich zu erfolgen.

Mangel

Kann ein Auftraggeber trotz Abnahme Mängelansprüche geltend machen?

Es kommt darauf an. Es ist bei Vorliegen von Handwerkermängeln jedoch dringend anzuraten, eine Abnahme zumindest unter Vorbehalt zu erklären oder diese sogar ganz zu verweigern.

Abnahme

Kann eine Abnahme verweigert werden?

Der Auftragnehmer kann die Abnahme verweigern, wenn diese nach der Beschaffenheit des Werkes ausgeschlossen ist oder ein wesentlicher Mangel vorliegt. Nach dem ab dem 1.1.2018 geltenden § 640 Abs. 2 Satz 1 BGB gilt das Werk als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb der gesetzten Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. 

Bauvertrag

Kann ich den Vertrag als Auftragnehmer kündigen?

Sie können als Auftragnehmer den BGB-Vertrag kündigen, wenn zur Erfüllung der Leistung eine Handlung des Auftraggebers erforderlich ist, diese aber nicht erfolgt und das Bauprojekt dadurch in Verzug gerät. Dem Auftraggeber muss eine angemessene Frist gesetzt werden. Es muss vor der Kündigung eine Mitteilung vorangehen, dass der Vertrag bei Unterlassen der Mitwirkung gekündigt wird. Der Auftragnehmer kann den Vertrag nach § 9 VOB/B kündigen, wenn er durch den Auftraggeber daran gehindert wird, die vereinbarte Leistung abzuliefern. Wiederum muss hier dem Auftraggeber eine angemessene Frist gesetzt werden und die mögliche Kündigung anzukündigen.

Bauvertrag

Sollte man den Bauvertrag juristisch prüfen bzw. einen Bauvertrag erstellen lassen?

Um späteren Ärger zu vermeiden, ist  eine juristische Vertragsberatung vor Vertragsabschluss, in der Leistungsbeschreibung, Zahlungsplan und Vertragsklauseln erstellt bzw. geprüft und eventuell geändert werden, dringend zu empfehlen.

Verjährung

Wann beginnt die Verjährungsfrist bei arglistig verschwiegenen Mängeln?

Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der verschwiegene Mangel bekannt ist. Die fünf-jährige Regelverjährung bei Bauwerken kann sich adher sogar verlängern. Es gilt allerdings eine Höchstgrenze von 10 Jahren ab Abnahme.

Mangelbeseitigung

Was für eine Frist ist zur Mangelbeseitigung ist angemessen?

Das hängt von der Komplexität des Mangels ab. Ist beispielsweise das Dach undicht und muss komplett erneuert werden, ist eine Frist von 6 bis 8 Wochen angemessen. Muss lediglich ein Fenster ausgetauscht werden, ist eine Frist von 10 Tagen als amgemessen anzusehen.

Beweisverfahren

Was ist der Vorteil eines Selbstständigen Beweisverfahrens?

Vorteile sind die Hemmung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche. Zudem wird häufig die Durchführung eines Gerichtsverfahrens vermeiden und eine einvernehmliche Einigung erziehlt.

Insolvenz

Was passiert bei einer Insolvenz des Auftragnehmers

In diesem Fall kann der Auftraggeber kündigen. Theoretisch steht dem Auftraggeber in diesem Fall ein Schadensersatzrecht zu. Dieses umfasst laut Vertrag die Leistung, die bisher noch nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Ob diese bezahlt wird, richtet sich allerdings bis nach der Insolvenzmasse.

Mangelbeseitigung

Was sind die Folgen, wenn Ihnen als Bauunternehmer keine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt und ein ander Werkunternehmer mit der Mangelbeseitigung beauftragt wird?

In der Regel trägt der Auftraggeber in diesem Fall  die entstandenen Kosten und kann diese nicht von Ihnen als ursprünglich beauftragtem Bauunternehmer einfordern.

Kündigung

Welche Vergütung steht mir als Auftragnehmer bei der Kündigung des Auftraggebers zu?

Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber steht Ihnen die vereinbarte Vergütung zu, abzüglich zweier Posten. Zum Einen sind dies die ersparten Aufwendungen für Leistungen, die nicht mehr erbracht werden müssen. Zum Anderen die Vergütungen, die Ihnen durch die Annahme neuer Aufträge entstehen. Der Gesetzgeber sieht in diesem Zusammenhang 5 Prozent des Werklohnes oder der Honoraranteile als angemessen an.

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