Probleme mit Bauträger

Ein Bauträgervertrag (seit 01.01.2018 eigene Vertragsform) ist ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat. Der Unternehmer verpflichtet sich, dem Besteller das Eigentum am Baugrundstück zu verschaffen. Bezüglich die Errichtung oder den Umbau des Hauses ist Werkvertragsrecht anzuwenden, für die Beschaffung des Grundstückes Kaufrecht.

Hier zur Beratung

Sie suchen nach etwas bestimmten?

FAQ's

Widerrufsrecht

Gibt es ein Widerrufsrecht beim Bauträgervertrag?

Das  beim Verbraucherbauvertrag vorgesehene Widerrufsrecht ist auf den  Bauträgervertrag nicht anzuwenden, da durch die obligatorische Beurkundung  und die damit verbundene Pflicht des Notars, den Vertragsentwurf zwie Wochen  vor der Beurkundung vorzulegen ausreicht, den Verbraucher ausreichend vor  einer übereilten Entscheidung schützt.

Mangelbeseitigung

Kann ich als Bauherr entscheiden, wie die Mangelbeseitigung abläuft?

Nein,  denn jeder Auftraggeber hat zwar ein Recht auf Mängelbeseitigung. Aber der  Bauunternehmer muss die Chance haben, selbst zu entscheiden, ob er lediglich  nachbessert oder die Arbeiten komplett neu ausführt. Manche Auftraggeber  gehen im Falle einer mangelhaften Leistung davon aus, dass sie unverzüglich  auf Kosten des Baunternehmers entsprechende Maßnahmen treffen können und den  Bauunternehmer als Verursacher von der Mängelbeseitigung ausschließen dürfen.  Dies ist jedoch falsch und kann schwerwiegende Folgen haben. Denn jeder  Bauunternehmer hat grundsätzlich das Recht auf eine zweite Chance.

Mangelbeseitigung

Was passiert wenn dem Bauunternehmer keine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt und ein ander Werkunternehmer mit der Mangelbeseitigung beauftragt wird?

In der  Regel trägt der Auftraggeber in diesem Fall auf die entstandenen Kosten und  kann diese nicht vom ursprünglich beauftragten Bauunternehmer einfordern.

Mängelansprüche

Kann ein Auftraggeber trotz Abnahme Mängelansprüche geltend machen?

Es  kommt darauf an. Es ist bei Vorliegen von Mängeln jedoch dringend anzuraten,  eine Abnahme zumindest unter Vorbehalt zu erklären oder diese sogar ganz zu  verweigern.

Mangel

Wann muss man einen Mangel anzeigen?

Sobald  der Mangel auffällt, sollte er umgehend beim Bauunternehmer reklamiert  werden. Dies sollte immer schriftlich erfolgen.

Abnahme

Kann eine Abnahme verweigert werden?

Bei  Vorliegen eines Mangels sollte kein Abnahmeprotokoll unterschrieben werden,  denn mit der Unterschrift wird bestätigt, dass "alles in Ordnung"  ist.

Alle FAq's

Mehr zum Thema

Bauabnahme

Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr, dass er die Werkleistung im Wesentlichen als sach- und fachgerecht ansieht.

Zum Beitrag

Bauwerk ist mangelhaft

Ein Bauwerk ist mangelhaft, wenn es wenn es nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat.

Zum Beitrag

Bauwerk verspätet fertiggestellt

Häufig ist die Verzugsproblematik ein immer wieder auftretender Streitherd auf der Baustelle.

Zum Beitrag

Grundstück ist mangelhaft

Das Grundstück ist mangelhaft, wenn es einen Rechts- oder Sachmangel aufweist,

Zum Beitrag

Hohe Abschlagszahlungen

Gerade der Zahlungsplan im Bauträgervertragsentwurf sollte geprüft werden, weil ausstehende Zahlungen das wichtigste Druckmittel gegenüber dem Bauträger sind.

Zum Beitrag

Selbstständiges Beweisverfahren

Das selbstständige Beweisverfahren ist ein von einem Gerichtsverfahren unabhängiges Verfahren zur Beweissicherung und Beweiserhebung

Zum Beitrag

Weitere Spezialisierungen

Handwerkerpfusch

Sie haben ein neues Bad eingerichtet, die Wohnräume tapezieren, neues Laminat oder Parkett verlegen und diese Arbeiten von einem Handwerker ausführen lassen?

Mehr erfahren

Probleme mit Architekten

Ein Architektenvertrag stellt eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Architekt und Bauherr über die Erbringung von vergütungspflichtigen Architektenleistungen dar. Vom Begriff des Architekten sind alle Personen umfasst, die Architektenleistungen erbringen.

Mehr erfahren

Probleme mit Bauunternehmer

Eine Vereinbarung über ein Bauvorhaben zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer stellt einen Bauvertrag dar. Dies kann der Neubau einer Immobilie sein, ein Umbau, Anbau, eine Renovierung oder einzelne Leistungen an einem Bauwerk (z.B. Heizungsinstallation, Malerarbeiten).

Mehr erfahren

Probleme mit Fachplanern

Komplexere Bauvorhaben erfordern es heutzutage in aller Regel, zusätzlich zum Architekten Fachplaner und Sonderfachleute (zum Beispiel Tragwerksplaner, Haustechnikplaner, Bauphysiker, Vermessungsingenieure und Baugrundsachverständige etc.) hinzuzuziehen.

Mehr erfahren

Über uns

Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen wurde vor 25 Jahren gegründet.
Von Beginn an war die Spezialisierung ein wichtiges Ziel der Kanzlei.
Heute stehen die 5 Säulen für die Fachgebiete der Gruppe:

Rechtsberatung
Steuerberatung
Unternehmensberatung
IT Consulting
M & A Consulting

Zur Kanzlei Seite

Erfahrung

Seit über 25 Jahren bieten wir  unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.

Erfolg

Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!

Engagement

Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!

Team

Im Baurecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:

Rechtsanwalt

Sven Bach

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim in eros elementum tristique.

Rechtsanwalt

Dr. Claus-Dieter Beisel

Fachanwalt Mietrecht und WEG

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim in eros elementum tristique.

+500
Glückliche Mandanten
5
Standorte
11
Anwälte
+800
Abgeschlossene Fälle

Kontakt

Wir sind für Sie da

Jetzt Kontakt aufnehmen

Standorte

Telefon: +49 7272 9596 - 0
Adresse: Waldstückerring 44, 76756 Bellheim
Email: baurecht (at) gehrlein-u-kollegen.de